1. Ein Verhältnis am Rand des Terroristenprozesses


    Datum: 20.01.2023, Kategorien: Verführung Autor: Frauenpower

    ... noch Geschichte.
    
    Die Berichterstatter hatten sich schnell verstreut. Ich bezog diesmal Andy in meinen Schlussbericht mit ein, indem ich ihn als Kollegen aus dem Polit- und Rechtsbereich zu Wort kommen liess. Sein erstes öffentliches Auftreten war mir wichtig. Er vertrat die Meinung, dass die Urteile viel milder als gefordert ausfallen könnten, für den Haupttäter im Rollstuhl möglicherweise gar unter 5 Jahren und für den zweiten Angeklagten noch tiefer, weil es der Staatsanwältin nicht gelungen sei, ihn zum zweiten Haupttäter zu machen. Er selbst sehe als zweiten Haupttäter eher den dritten Angeklagten, aber das sei schwierig zu beurteilen. Der Hassprediger könnte sogar freigesprochen werden. Mir war nicht wohl bei diesen Worten, solche Kommentare gibt man bei einem derart schwierigen Prozess einfach nicht ab, das grenzte schon an Wahrsagerei. Doch der Chefredaktor war begeistert "Kein Problem, alles in der Möglichkeitsform formuliert und realistisch. Ich denke ähnlich, sollte er recht haben, gilt er schnell als Guru".
    
    Danach begannen für uns die gemeinsamen Ferien, in denen ich Andy noch sportlich aufpeppen wollte. Er machte mit und hielt an den Fitnessgeräten und auf den Velotouren täglich besser durch. Unser Verhältnis wurde immer inniger, entwickelte sich immer mehr zu einer hoffnungslosen Liebe, die wir nicht brauchen konnten. Das machte uns öfters auch leicht traurig, aber es war eine süsse Traurigkeit.
    
    Dann kam der Tag der Urteilsverkündung, Freitag, der 18. ...
    ... März morgens um 10 Uhr. Wir waren wieder zu früh da, diesmal auch Tom, der Andy zur Seite nahm und ihm den Vertrag für das Volontariat vorlegte. Ich sah die Erleichterung und das Glück in Andys Gesicht, er unterschrieb eilig und versorgte sein Vertragsexemplar wie einen wertvollen Schatz in seiner Aktenmappe. Damit war der Schlussstrich in unserer Beziehung gezogen. Ich hatte den Auftrag meines Vaters mehr als nur erfüllt. Andy und ich würden uns aber immer seltener sehen und eigene Wege gehen. Wir würden gute Freunde bleiben, aber das war es dann. Nur wusste er es noch nicht.
    
    Nach einer Viertelstunde war die Sache klar. Der Hauptangeklagte im Rollstuhl blieb erster Haupttäter, statt 7,5 Jahren erhielt er aber nur 4 Jahre und 8 Monate. Der Versuch der Staatsanwältin, den zweiten Täter ebenfalls zum Haupttäter hochzustilisieren war weitgehend gescheitert. Statt der geforderten 7,5 Jahre erhielt er 3 Jahre und 6 Monate Gefängnis. Hingegen wurde der dritte Angeklagte gleich bestraft wie der Haupttäter im Rollstuhl, 4,8 Monate Gefängnis statt der geforderten 5,5 Jahre. Beim Hassprediger sahen die Richter den Beweis für die Unterstützung einer kriminellen Organisation als nicht erbracht. Er wurde freigesprochen, erhielt aber bloss eine Entschädigung von 1029 Franken statt der hohen, von seinem Anwalt geforderten Genugtuung.
    
    Das Urteil freute mich natürlich für Andy. Sein Rechtsverständnis imponierte mir, hatte er doch diesen Ausgang ziemlich genau voraus gesagt. Das letzte ...
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