1. Sie Überraschung 02


    Datum: 01.07.2019, Kategorien: Erotische Verbindungen, Autor: bymbkb2016

    ... Er galt schlicht und einfach als cholerischer Egomane mit rein materiellen Interessen und dem Hang nach Macht. Alles passte zu ihm. Nicht nur sein Gesicht und diese 1,83 m große Gestalt, auch seine Kleidung war Grau und farblos.
    
    Herr Dröge ging gerade an Christina vorbei, zum Ende des Flures, wo sein Büro war und grüßte schroff.
    
    „Morgen, Frau Nebel!"
    
    Guten Morgen Herr Dröge.", antwortete Christina freundlich, ohne ihn anzusehen und schloss ihr Büro auf. Es war kurz nach 8:00 Uhr und der erste Termin war für 9:00 Uhr eingetragen. Sie legte ihre Handtasche in einen ihrer Büroschränke, setzte sich Kaffee auf und schaltete den PC ein. Vom Freitag lagen noch Akten links von ihrer Arbeitsfläche die sie einsortieren musste und begann sofort damit, während die Kaffeemaschine lief. Eine Akte fiel ihr herunter und es flogen einige Seite heraus, die beim Aufprall aus den Ösen rissen. Christina nahm es gelassen, hatte aber das Gefühl eines bösen Vorzeichens für den Tag. Die Akte wieder sortiert und in den stählernen Aktenschrank gehangen, nahm sie aus einem anderen Schubfach die Akte für den Termin um neun. Mit einem kurzen Blick auf den Namen verzog sie ihr Gesicht zu einer negativen Grimasse und sah sich um, als hätte es jemand sehen können. Umgehend prüfend ob es auch die Akte zum Termin ist, sah sie in den Terminkalender. Leider war alles richtig und ihre stille Hoffnung, dass sie an diesem bitteren Kelch heute vorbeischrammen würde, zerschlug sich. Der Sachverhalt war für ...
    ... sie klar, aber die Rechtslage sagte etwas anderes. Sie arbeitete nach internen Anweisungen, die die falsche Zuordnung behinderter Arbeitnehmer in Werkstätten für behinderte Menschen vorschrieb. In der gesamten Bundesrepublik wurde es in den Ländern so gehandhabt. Hier waren aber Betreuer, die diese vorsätzlichen Betrügereien des Landes gegen die Bundessozialkasse aufgedeckt hatten und eine neue Ausführung des Leistungsbescheides nach geltendem Recht für ihren Schützling verlangten. Christina war klar, dass die Betreuer Recht hatten. Es war eben nicht möglich für voll berufstätige schwerbehinderte Menschen einen Bescheid zu erstellen, der die Hilfeempfänger in das Kapitel IV des SGB XII einstufte. Sie gehörten rechtlich und faktisch zum Kapitel III des SGB XII. Doch die interne Anweisung verlangte, dass sie dies umzusetzen habe. Jetzt gab es einen Termin in dem sie es den Betreuern mit falschen Hinweisen unter die Weste jubeln sollte und vom Teamleiter gab es keine Hilfe. Herr Dröge wusste zwar davon und es kam in einem Briefing zur Sprache, aber geholfen hat es nichts. Sie stand allein mit dem Problem, denn man legte es darauf an, dass diese Betreuer die Klage einreichen. Zu wissen, dass damit auch eine Strafanzeige gegen sie und alle Beteiligten im Raum stand, denn es wurde vorsätzlich der festgestellte Betrug fortgesetzt, machte ihr Bauchschmerzen. Die Betreuer waren nicht bekannt dafür, dass sie angekündigte Rechtsmittel nicht umsetzten. Das ging manchmal so schnell, dass ...
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