1. Eine nicht standesgemäße Verlobung


    Datum: 28.06.2019, Kategorien: BDSM Autor: byspkfantasy

    ... betrachtet. Dabei träumte meine Mutter doch mit ihren 42 Jahren sogar immer noch von einer adeligen Zukunft, die aber in Indien mit ihrem Status oder dem von mir absolut unmöglich war.
    
    Ihr indischer Verlobter hätte das Potential gehabt, nominiert zu werden, aber er war zu früh gefallen -- auf dem Feld der Ehre, wie es immer so glorifizierend hieß. Leider wurde das aber von den britischen Landsleuten nicht anerkannt. Für diese war meine Mama nur eine uneheliche Mutter in fortgeschrittenem Alter, die noch dazu mit mir ein ausgesprochen indisch wirkendes Kind besaß, was Körpergröße, Haar- und Augenfarbe betraf.
    
    Inzwischen war besagte Tochter mit bald 18 Jahren fast schon heiratsfähig ohne elterliche Genehmigung, aber ich wirkte zu meinem Kummer immer noch ausgesprochen pausbäckig und pummelig. Ich war in meinem Teint zwar deutlich dunkler als eine typische Britin in England, aber nicht mehr als zum Beispiel eine mediterrane Schönheit aus Italien oder Spanien. In puncto Hautfarbe hatte ich so weniger von meinem Vater, sondern mehr von meiner Mutter geerbt. Leider konnte ich mich nicht an ihn erinnern, da er schon gestorben war, als ich noch im Bauch von Mama war.
    
    Ich war gespannt auf England, als wir an Bord eines Schiffes gingen, das über den Suezkanal und das Mittelmeer reisen würde. Im Mittelmeer feierte ich dann auch meinen 18. Geburtstag und kam mir schon sehr erwachsen vor.
    
    Mai bis Ende Juli 1949 in England
    
    Ich hatte davon eigentlich wenig mitbekommen, ...
    ... aber meine Mutter hatte mit Lord William Dargo intensiv verhandelt. Es war eine im Prinzip simple Aktion -- soziale Beziehungen und Titel von Sir Dargo gegen Eigenkapitaleinsatz von meiner Mutter. Der Teufel steckte wohl im Detail. Vieles davon erfuhr ich erst viel, viel später. Sie wurden jedenfalls handelseinig.
    
    Meine Mutter steckte einen Teil der Schenkung meines Onkels in den Gewürzhandel und den anderen verwendete sie zur Deckung der Schulden des Gutes von Lord William Dargo durch ein rückzahlbares Darlehen. Das war es, was ich damals offiziell lernte.
    
    Im Gegenzug verlobte er sich mit ihr, wobei Gütertrennung vereinbart war und versprach ihr die Heirat binnen zwei Jahren. Somit würde ihr mit der Heirat das Gut praktisch gehören und das Handelsunternehmen blieb auch ihres. Eine Scheidung nach der Hochzeit wäre somit der Ruin für ihn. Meine Mutter hatte so eine sehr starke Position, was für mich nicht so galt. Bis zur Volljährigkeit mit 21 Jahren würde ich seinem Erziehungsanspruch unterliegen, das würde bereits ab der Verlobung gelten, da beide fest daraufsetzten, dass die Hochzeit spätestens 24 Monate nach der offiziellen Verlobung sein würde.
    
    Das hatte ich jedenfalls immer gedacht. Es gab eine einzige Klausel, die es modifizierte, von der ich aber erst nach einer denkwürdigen Teestunde erfuhr. Jedenfalls hatte ich im September 1949 noch keinen blassen Schimmer davon.
    
    Es gab aber eine andere Eröffnung durch meine Mutter kurz vor der Verlobungsfeier. Diese ...
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