1. Sklavin Vertrag


    Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63

    Sklavenvertrag
    
    Zwischen dem Meister und dem
    
    Sklaven
    
    Name_____________________________
    
    Name_________________________
    
    Straße____________________________
    
    Straße_________________________
    
    PLZ/
    
    Wohnort________________________
    
    PLZ/
    
    Wohnort______________________
    
    wird folgender Sklavenvertrag
    
    abgeschlossen:
    
    Allgemeines:
    
    I.
    
    Der Vertrag dient zur
    
    eindeutigen,
    
    widerspruchsfreien Regelung
    
    einer Liebesbeziehung
    
    zwischen dem Meister und dem
    
    Sklaven.
    
    Diese Beziehung bedeutet für
    
    den Sklaven eine wirklich,
    
    reale Vollversklavung bei
    
    Zwangshaltung und sexueller
    
    Dienerschaft unter
    
    Bedingungen, die der
    
    historischen Definition der
    
    Versklavung entspricht.
    
    II.
    
    Der Vertrag wird auf
    
    unbestimmte Zeit /bis zum
    
    __________ * geschlossen und
    
    kann vom Sklaven nur bei
    
    außergewöhnlichen
    
    Umständen mit Einverständnis
    
    des Meister während dieser
    
    Zeit gelöst werden (siehe §4).
    
    Ein zeitlich befristeter
    
    Sklavenvertrag entspricht
    
    einer Probezeit, die auf eine
    
    maximale Länge von einen
    
    Monaten beschränkt ist. Die
    
    Gewährung einer Probezeit ist
    
    nur bei echten Anfängern
    
    vorgesehen und obliegt
    
    ausschließlich der
    
    Entscheidung des Meisters.
    
    • * nicht zutreffendes
    
    Streichen
    
    III.
    
    Der Sklave geht in das
    
    Eigentum des Meisters über,
    
    der alle Lebensbereiche des
    
    Sklaven zukünftig bestimmt.
    
    Der Meister erlangt den
    
    vollkommenen Besitz über den
    
    Körper und den ...
    ... Willen des
    
    Sklaven. Der Meister kann den
    
    Sklaven anderen Meistern zur
    
    Verfügung stellen oder
    
    verleihen oder zusätzliche
    
    Meister zur Abrichtung des
    
    Sklaven heranziehen.
    
    §1 Übergang in das
    
    Sklavenverhältnis
    
    §1.1
    
    Der Sklave gibt dem Meister
    
    die Einwilligung zur
    
    uneingeschränkten
    
    Freiheitsberaubung,
    
    körperlichen Züchtigung,
    
    Kontrolle über alle
    
    Lebensbereiche des Sklaven,
    
    absoluter Befehlsgewalt und
    
    Bestimmung der weiteren
    
    Lebensumstände des Sklaven.
    
    §1.2
    
    Der Sklave sieht den einzigen
    
    weiteren Sinn seines Lebens,
    
    alleine dem Wohl n den
    
    Wünschen seines Meisters zu
    
    dienen, ihm bedingungslos zu
    
    gehorchen und alle Befehle
    
    und Aufträge des Meisters zu
    
    dessen vollsten Zufriedenheit
    
    widerspruchslos und sofort zu
    
    erledigen.
    
    §1.3
    
    Für die Dauer des Vertrages
    
    verliert der Sklave jedes Recht
    
    auf freie Entscheidungen und
    
    Bestimmung. Alleine der Wille
    
    des Meisters ist für den
    
    Sklaven von Bedeutung.
    
    §2 Haltung und Gebrauch des
    
    Sklaven
    
    §2.1
    
    Der Sklave ist beliebig durch
    
    den Meister zu gebrauchen, zu
    
    nutzen und benutzen,
    
    abzurichten, abzustrafen, nach
    
    den Wünschen des Meisters
    
    anzupassen und mit
    
    Zwangsmaßnahmen nach den
    
    Vorstellungen des Meisters zu
    
    erziehen.
    
    §2.2
    
    Der Sklave kann vom Meister
    
    nach freiem Ermessen harter
    
    Folter aller Art unterzogen
    
    (siehe dazu §2.3), in jeder Art
    
    eingesperrt, gefesselt und
    
    fixiert, in Ketten gelegt ...
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