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Sklavin Vertrag
Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63
Sklavenvertrag Zwischen dem Meister und dem Sklaven Name_____________________________ Name_________________________ Straße____________________________ Straße_________________________ PLZ/ Wohnort________________________ PLZ/ Wohnort______________________ wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen: Allgemeines: I. Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Liebesbeziehung zwischen dem Meister und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht. II. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit /bis zum __________ * geschlossen und kann vom Sklaven nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Ein zeitlich befristeter Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit, die auf eine maximale Länge von einen Monaten beschränkt ist. Die Gewährung einer Probezeit ist nur bei echten Anfängern vorgesehen und obliegt ausschließlich der Entscheidung des Meisters. • * nicht zutreffendes Streichen III. Der Sklave geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den ...
... Willen des Sklaven. Der Meister kann den Sklaven anderen Meistern zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung des Sklaven heranziehen. §1 Übergang in das Sklavenverhältnis §1.1 Der Sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven. §1.2 Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl n den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollsten Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen. §1.3 Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung. Alleine der Wille des Meisters ist für den Sklaven von Bedeutung. §2 Haltung und Gebrauch des Sklaven §2.1 Der Sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen. §2.2 Der Sklave kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu §2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt ...