Sklavin Vertrag
Datum: 20.03.2019,
Kategorien:
BDSM
Autor: meister63
... ausgeführt.
Jede Verfehlung, Widerspruch,
Ungehorsam, Widerstand oder
Aufsässigkeit wird vom Meister
mit harten Strafmaßnahmen
geahndet bzw. gebrochen. Das
Ausmaß, Höhe und Härte der
Strafe werden vom Meister
individuell festgelegt und
unterliegen keiner zeitlichen
Begrenzung. Der Sklave wird
die Bestrafung freiwillig und
demütig entgegennehmen.
§3 Soziale Kontakte,
Absicherung, Gelderwerb des
Sklaven
§3.1
Der Sklave hat einer externen
Arbeit nachzugehen, private
und berufliche Sphäre ist strikt
zu trennen.
Ein Zusatzvertrag regelt das
finanzielle Verhältnis zwischen
dem Meister und dem Sklaven,
wie etwa den an den Meister
abzuliefernden Lohnanteil.
Dieser Zusatzvertrag kann
geändert werden, wenn das
Abhängigkeitsverhältnis des
Sklaven vom Meister verstärkt
werden soll.
§3.2
Durch die externe
Berufstätigkeit ist der Sklave
kranken- und sozialversichert.
Sie dient auch dazu, dass der
Sklave dem Meister finanziell
nicht zur Last fällt. Der unter
§3.1 angeführte Zusatzvertrag
hat so angelegt zu sein, dass
der Sklave sein sklavendasein
mit all damit verbundenen
Kosten selbst trägt, soweit dies
im Rahmen des Möglichen
liegt.
§3.3
Private Kontakte und
Verabredungen mit
Arbeitskollegen und anderen
Personen sind dem Sklaven
strikt verboten, wenn diese
vom Meister nicht befohlen
bzw. erlaubt sind.
§3.4
Nach Dienstschluss ...
... hat sich der
Sklave sofort in die Obhut des
Meisters bzw. nach Hause zu
begeben oder ihm für diese
Zeit aufgetragene Arbeiten
unverzüglich zu erledigen.
§3.5
Der Sklave ist für den
Haushalt des Meisters
verantwortlich, die genauen
Details werden vom Meister
festgelegt.
§3.6
Der Sklave ist verpflichtet,
falls Wünsche zur
Freizeitgestaltung, o.ä.
vorliegen, einen schriftlichen
Rapportschein zu stellen. In
diesen Rapportschein muss
außerdem aufgeführt sein,
welche Gegenleistung er bei
der Genehmigung des
Antrages durch den Master,
erbringen will. Die
Gegenleistung muss jedoch
einen wesentlichen höheren
Gegenwert darstellen, als die
zu beantragte Leistung. Es wird
darauf hingewiesen, dass bei
nicht ordnungsgemäßer
Beantragung , der Antrag nicht
genehmigt wird und der Sklave
durch die Art und Weise seines
Fehlverhaltens mit einer
Strafvollstreckung zu rechnen
hat.
Rapportscheine stehen nur in
dringenden Ausnahmefällen
während der Probezeit zu.
Während der
Strafvollstreckung und
Strafvollstreckungsmaßnahmen
(auch längerfristig möglich) ist
das Verfassen eines
Rapportscheines durch den
Sklaven nicht gestattet , das
betrifft auch Zeiträume in die
der Master, Abrichtungs- und
Erziehungsmaßnahmen
durchführt.
Bei häufigen
Zuwiderhandlungen durch den
Sklaven, kann das Recht einen
Rapportschein zu stellen,
gänzlich verweigert ...