1. Sklavin Vertrag


    Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63

    ... usw.
    
    werden. Die Dauer und
    
    Intensität einer solchen
    
    Maßnahme wird einzig vom
    
    Meister bestimmt, die
    
    Maßnahme bedarf keinen
    
    besonderen Grund.
    
    §2.3
    
    Der Meister wird jedoch immer
    
    die Gesundheit des Sklaven in
    
    Betracht ziehen und bleibende
    
    Verletzungen oder Schäden
    
    grundsätzlich vermeiden.
    
    Der Meister wird immer über
    
    die Gesundheit des Sklaven
    
    wachen und ggf. sofort
    
    entsprechende Maßnahmen
    
    ergreifen. Der Meister ist
    
    ausgebildeter Ersthelfer.
    
    Der Sklave hat den Meister bei
    
    den ersten Anzeichen einer
    
    Erkrankung unverzüglich zu
    
    informieren.
    
    §2.4
    
    Der Sklave wird seinen Körper
    
    durch vom Meister
    
    vorgegebene Maßnahmen wie
    
    regelmäßiges Muskeltraining,
    
    Tattoos , Piercings, so
    
    modifizieren, dass er mit der
    
    Zeit dem Idealbild des Meisters
    
    entspricht. Bei Tattoos und
    
    Piercings werden die
    
    beruflichen Besonderheiten
    
    und damit verbundenen
    
    möglichen Einschränkungen
    
    vom Meister berücksichtigt.
    
    Bei den Motiven von Tattoos
    
    darf der Sklave seine Meinung
    
    äußern, die der Meister bei
    
    seiner Entscheidung nach
    
    eigenem Ermessen ggf.
    
    berücksichtigen wird.
    
    §2.5
    
    Alleine der Meister bestimmt
    
    über die Kleidung und das
    
    Outfit des Sklaven. Dies gilt
    
    auch für Haarlänge und Frisur
    
    sowie ev. Körperbehaarung
    
    (Rasur usw.), berufliche
    
    Besonderheiten wird
    
    berücksichtigt.
    
    §2.6
    
    Der Sklave hat alle
    
    Handlungen des Meisters
    
    widerstandslos zu dulden ...
    ... und
    
    zu ertragen. Jede Anweisung
    
    und jeder Befehl des Meisters
    
    hat vom Sklaven umgehend
    
    und ohne Widerspruch zur
    
    vollsten Zufriedenheit des
    
    Meisters ausgeführt zu
    
    werden.
    
    §2.7
    
    Der Sklave dient dem Meister
    
    uneingeschränkt als Sexsklave
    
    und zur Befriedigung der
    
    sexuellen Neigungen und
    
    Wünsche des Meisters.
    
    §2.8
    
    Über die sexuelle Befriedigung
    
    des Sklaven entscheidet
    
    ausschließlich des Meisters, er
    
    wird diese jedoch nicht
    
    vernachlässigen (Außer bei
    
    Sexentzug als vom Meister
    
    ausgesprochene Strafe). Es ist
    
    dem Sklaven grundsätzlich
    
    unter Androhung härtester
    
    Strafe untersagt ohne
    
    Erlaubnis oder Befehl des
    
    Meisters selbst an sich Hand
    
    anzulegen, sich selber
    
    aufzugeilen oder sexuell zu
    
    befriedigen.
    
    §2.9
    
    Im Fall einer vom Meister
    
    ausgesprochenen Strafe, wird
    
    der Meister jede mögliche
    
    Geilheit im Vorfeld
    
    unterbinden, damit die
    
    Bestrafung vom Sklaven auch
    
    als solche empfunden wird und
    
    die gewünschte Wirkung der
    
    Erziehung erzielt.
    
    Der Sklave hat sich für jede
    
    erfolgte Bestrafung beim
    
    Meister demütig zu bedanken
    
    und Besserung zu geloben.
    
    Sollte der Sklave eine
    
    ausgesprochene Strafe nicht
    
    auf einmal aushalten, wird die
    
    Strafe in mehreren Raten
    
    vollzogen. Die Entscheidung
    
    darüber obliegt ausschließlich
    
    dem Meister unter
    
    Berücksichtigung des
    
    Ausbildungsstandes des
    
    Sklaven. Die ausgesprochene
    
    Strafe wird in jedem Fall in
    
    voller Höhe ...