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Sklavin Vertrag
Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63
... usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund. §2.3 Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Meister ist ausgebildeter Ersthelfer. Der Sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren. §2.4 Der Sklave wird seinen Körper durch vom Meister vorgegebene Maßnahmen wie regelmäßiges Muskeltraining, Tattoos , Piercings, so modifizieren, dass er mit der Zeit dem Idealbild des Meisters entspricht. Bei Tattoos und Piercings werden die beruflichen Besonderheiten und damit verbundenen möglichen Einschränkungen vom Meister berücksichtigt. Bei den Motiven von Tattoos darf der Sklave seine Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird. §2.5 Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit des Sklaven. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten wird berücksichtigt. §2.6 Der Sklave hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden ...
... und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat vom Sklaven umgehend und ohne Widerspruch zur vollsten Zufriedenheit des Meisters ausgeführt zu werden. §2.7 Der Sklave dient dem Meister uneingeschränkt als Sexsklave und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters. §2.8 Über die sexuelle Befriedigung des Sklaven entscheidet ausschließlich des Meisters, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (Außer bei Sexentzug als vom Meister ausgesprochene Strafe). Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Meisters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. §2.9 Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung vom Sklaven auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der Sklave hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklave eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes des Sklaven. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ...