1. Sklavin Vertrag


    Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63

    ... werden.
    
    §4 Geltungsdauer des
    
    Sklavenvertrages
    
    §4.1
    
    Ist der Sklavenvertrag bis zu
    
    einem bestimmten Datum
    
    (Allgemeines II.)
    
    abgeschlossen, endet er zu
    
    diesem Zeitpunkt, wenn es von
    
    einem Part gewünscht wird.
    
    Ansonsten verlängert er sich
    
    auf unbestimmte Zeit. Eine
    
    weitere zeitlich begrenzte
    
    Verlängerung ist nicht im Sinn
    
    eines Sklavenverhältnisses.
    
    Der Sklave muss sich nach
    
    Beendigung dieser Probezeit
    
    endgültig entscheiden.
    
    §4.2
    
    Nur wenn der Sklave absoluter
    
    Anfänger ist kann er um eine
    
    zweite Probezeit von maximal
    
    einem weiteren Monat bitten.
    
    Dieser zweite Probevertrag
    
    geht allerdings automatisch in
    
    ein unbefristetes
    
    Sklavenverhältnis über, wenn
    
    der Sklave nicht drei Tag vor
    
    Ablauf der Probezeit den
    
    Wunsch der Beendigung
    
    ausspricht. Diese ist dann
    
    endgültig.
    
    §4.3
    
    Der Sklavenvertrag kann
    
    während seiner Laufzeit vom
    
    Sklaven grundsätzlich nicht
    
    gelöst werden, außer es liegen
    
    schwerwiegende Umstände
    
    vor.
    
    §4.4
    
    Der Meister kann den
    
    Sklavenvertrag jederzeit ohne
    
    Fristen auflösen. Der Meister
    
    wird den Sklaven dann
    
    entsprechend seiner
    
    Fähigkeiten und Wertes
    
    veräußern, oder zur
    
    Versteigerung anbieten.
    
    §4.5
    
    Der unter §3.1 angeführte
    
    Zusatzvertrag ist in jedem Fall
    
    für den Sklaven bindend.
    
    §5 Zusätzliche Anmerkungen
    
    zum ...
    ... Sklavenvertrag:
    
    §5.1
    
    Ziel des Sklavenvertrages ist
    
    die totale Versklavung des
    
    Sklaven inklusive einer weitest
    
    gehenden Abhängigkeit des
    
    Sklaven wie im Allgemeinen
    
    Teil beschrieben.
    
    §5.2
    
    Es besteht von Seiten des
    
    Sklaven kein Recht auf
    
    Festlegung bestimmter Tabus
    
    und Grenzen. Tabus und
    
    Grenzen legt ausschließlich
    
    der Meister fest.
    
    Ein genereller Anspruch
    
    besteht nicht.
    
    $5.3
    
    Der Sklave kann die absolut
    
    finanzielle Abhängigkeit des
    
    Sklaven durch den Meister
    
    erbitten, diese wird dann mit
    
    entsprechender
    
    Generalvollmacht umgesetzt.
    
    §5.5
    
    Sollte der Meister die unter
    
    §5.3 angeführten Bitten des
    
    Sklaven akzeptieren, ist dies
    
    für den Sklaven unumkehrbar
    
    und wird schriftlich mit
    
    Unterschrift des Meisters und
    
    des Sklaven dem
    
    Sklavenvertrag beigefügt und
    
    Bestandteil des
    
    Sklavenvertrages.
    
    §5.6
    
    Der Sklave hat alle Punkte des
    
    Sklavenvertrages verstanden
    
    und ist sich der Tragweite und
    
    Auswirkungen seiner
    
    Entscheidung in ein
    
    Sklavenverhältnis
    
    überzugehen voll bewusst und
    
    tut dies freien Willens. Der
    
    Sklave wurde in keiner Weise
    
    zur Unterschrift des
    
    Sklavenvertrages gezwungen,
    
    weder vom Meister, noch von
    
    Dritten. Der Sklave ist im
    
    Besitz seiner vollen geistigen
    
    Fähigkeiten.
    
    Ort, Datum
    
    ____________________________________
    
    • Unterschrift des Meisters
    
    Unterschrift des Sklaven 
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