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Sklavin Vertrag
Datum: 20.03.2019, Kategorien: BDSM Autor: meister63
... werden. §4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages §4.1 Ist der Sklavenvertrag bis zu einem bestimmten Datum (Allgemeines II.) abgeschlossen, endet er zu diesem Zeitpunkt, wenn es von einem Part gewünscht wird. Ansonsten verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Eine weitere zeitlich begrenzte Verlängerung ist nicht im Sinn eines Sklavenverhältnisses. Der Sklave muss sich nach Beendigung dieser Probezeit endgültig entscheiden. §4.2 Nur wenn der Sklave absoluter Anfänger ist kann er um eine zweite Probezeit von maximal einem weiteren Monat bitten. Dieser zweite Probevertrag geht allerdings automatisch in ein unbefristetes Sklavenverhältnis über, wenn der Sklave nicht drei Tag vor Ablauf der Probezeit den Wunsch der Beendigung ausspricht. Diese ist dann endgültig. §4.3 Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit vom Sklaven grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor. §4.4 Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit ohne Fristen auflösen. Der Meister wird den Sklaven dann entsprechend seiner Fähigkeiten und Wertes veräußern, oder zur Versteigerung anbieten. §4.5 Der unter §3.1 angeführte Zusatzvertrag ist in jedem Fall für den Sklaven bindend. §5 Zusätzliche Anmerkungen zum ...
... Sklavenvertrag: §5.1 Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung des Sklaven inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit des Sklaven wie im Allgemeinen Teil beschrieben. §5.2 Es besteht von Seiten des Sklaven kein Recht auf Festlegung bestimmter Tabus und Grenzen. Tabus und Grenzen legt ausschließlich der Meister fest. Ein genereller Anspruch besteht nicht. $5.3 Der Sklave kann die absolut finanzielle Abhängigkeit des Sklaven durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt. §5.5 Sollte der Meister die unter §5.3 angeführten Bitten des Sklaven akzeptieren, ist dies für den Sklaven unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Meisters und des Sklaven dem Sklavenvertrag beigefügt und Bestandteil des Sklavenvertrages. §5.6 Der Sklave hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der Sklave wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Meister, noch von Dritten. Der Sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten. Ort, Datum ____________________________________ • Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven